Sitzungsvorlage - 00/386/2017
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 27.12.2016, eingegangen am 03.01.2017, kündigt Frau Tanja Uetrecht ihr Arbeitsverhältnis bei der Samtgemeinde zum 30.04.2017. Nach TVöD ist die Beschäftigung mit Ablauf des 30.06.2017 beendet.
Die Stelle ist neu zu besetzen. Frau Uetrecht hat diese Stelle mit 20 Stunden/Woche ausgefüllt. Ursprünglich war eine Stelle mit 30 Std./Woche im Stellenplan dafür vorgesehen. Die Kürzung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch von Frau Uetrecht wegen der Betreuung ihrer Kinder.
Im persönlichen Gespräch erklärte Frau Uetrecht, dass die Arbeiten mit 20 Stunden/ Woche nicht zu erledigen sind. Zu vielfältig und umfangreich ist die Stelle. Es wird daher vorgeschlagen, die Stelle der Jugendpflegerin/ des Jugendpflegers mit 30 Std/ Woche Entgeltgruppe S 8b zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu auszuschreiben.
Sollte die Stelle eher als zum 30.06.2017 besetzt werden können, wird mit Frau Uetrecht eine Auflösungsvereinbarung zum entsprechenden Zeitpunkt geschlossen.
Beschluss: Der Jugendausschuss empfiehlt, die Stelle des Jugendpflegers/ der Jugendpflegerin zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 30 Std./Woche in der Entgeltgruppe S 8b neu zu besetzen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stelle auszuschreiben und entsprechend zu besetzen.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Stelle des Jugendpflegers/ der Jugendpflegerin zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 30 Std./Woche in der Entgeltgruppe S 8b neu zu besetzen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stelle auszuschreiben und entsprechend zu besetzen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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