Ab dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Voraussetzungen
- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
- den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
Die Online Antragstellung können Sie über folgenden Link ausführen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronischen Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
- Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscode
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Bürgerservice Diepholz ![]() | |
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-3333 Telefax: 05441 976-1786 E-Mail: buergerservice@diepholz.deHomepage: http://www.diepholz.de | . |
Postanschrift: Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz - Behindertengerechter Eingang - Aufzug bis 2. OG vorhanden - Behindertentoilette im EG | |
Bürgerservice Syke ![]() | |
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3 28857 Syke Telefon: 04242 976-1111 Telefax: 04242 976-4934 E-Mail: buergerservice@diepholz.deHomepage: http://www.diepholz.de | . |
Abweichende Öffnungszeiten - Führerscheinstelle in Syke: Montag + Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr |
