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Bebauungsplan Nr. 33 "Nordöstlicher Ortskern"
29.07.2010Öffentliche Auslegung Überschwemmungsgebiet Marler Graben
Das Fachministerium für Umwelt hat gemäß § 115 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) durch Verordnung vom 26. November 2007 (Nds. GVBl. Nr. 38/2007) die Gewässer oder Gewässerabschnitte bestimmt, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind.

Öffentliche Auslegung Überschwemmungsgebiete Dorflohne und Herrenlohne
Das Fachministerium für Umwelt hat gemäß § 115 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) durch Verordnung vom 26. November 2007 (Nds. GVBl. Nr. 38/2007) die Gewässer oder Gewässerabschnitte bestimmt, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstan-den oder zu erwarten sind. 
Bebauungsplan Nr. 5 "Marler Feld I"
21.06.2010Städtebauliches Entwicklungskonzept „Olgahafen“ (seeseits) einschließlich baugestalterischer Regelungen
Der Rat der Stadt Damme hat die Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Olgahafen" (seeseits) einschließlich baugestalterischer Regelungen analog § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.






