Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Zusätzliche Angebote beim Landkreis Diepholz:
- Wir informieren über Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
- Gerne führen wir Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen bei Vereinen oder Institutionen zu Themen rund ums Betreuungsrecht durch.
- Im Betreuungsverfahren unterstützen wir die Gerichte durch Stellungnahmen zum Umfang und der Notwendigkeit einer Betreuung.
- Auf Anfrage schlagen wir dem Amtsgericht Betreuer vor und prüfen deren Eignung.
Regelmäßige Berufsbetreuertreffen tragen zur Qualitätssicherung in der professionellen Betreuungsarbeit bei.