Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Kinderreisepass Verlängerung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Altes Amt Lemförde | |
Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 2090 Telefax: 05443 209997 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deHomepage: www.lemfoerde.de | Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung |
