Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.
Landesblindenfonds
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt wird der Feststellungsbescheid über das Merkzeichen "Bl" oder der Schwerbehindertenausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Landesblindenfonds enthalten die Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Im Land Niedersachsen können als weitere Leistungen für blinde Menschen das Blindengeld und das Landesblindengeld in Betracht kommen.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Herr Wolfgang Müller![]() | |
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