28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
- Änderung des Flächennutzungsplanes (Kindergarten „Koppelweg“) und Bebauungsplan Nr. 6 „Vor dem Ort“ – 1. Änderung der Gemeinde Hüde
hier: Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Abstim mung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde und die Gemeinde Hüde beabsichtigen die o. b. Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Bauleitpläne werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt bzw. geändert.
Nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, möglichst frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist schriftlich erfolgt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes steht im Folgenden zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.
Dokumente
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Planzeichnung Vorentwurf (2 MB) |
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Planzeichnung Vorentwurrf (2 MB) |
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Begründung Vorentwurf (833 kB) |
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Scoping (1 MB) |