Winterdienst
Winter… wenn die Temperaturen fallen und die ersten Schneeflocken liegen bleiben…
dann ist der Bauhof der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ gut gerüstet- Schneeschippen u. Streugut stehen bereit.
Schon in den frühen Morgenstunden erfolgt dann der Dienst, um zu räumen und zu streuen. Durch den Bauhof werden in den Mitgliedsgemeinden Brockum, Hüde, Lembruch, Lemförde, Marl, Quernheim und Stemshorn – vorrangig die Schulbusstrecke, die besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage gestreut.
Dazu zählen jedoch keine Bürgersteige und Fußwege (außer entlang eigener gemeindlicher Grundstücke). Jede/r private Grundstückseigentümer/in hat hier entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ selbst die Räum- und Streupflicht.
Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke ist die Räumung und Streuung der öffentlichen Straßen (gewidmete Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Seitenstreifen, Gehwege, Radwege und Parkspuren ohne Rücksicht auf die Art ihrer Befestigung)
bis zur Fahrbahnmitte auferlegt. Bei selbständigen Gehwegen erstreckt sich die Räumung auf einen 1,5 m breiten Streifen in der Mitte dieses Weges. Fehlt ein Gehweg, ist ein ausreichend breiter Streifen (etwa 1 m) neben der Fahrbahn, oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
Die Räumfahrzeuge des Bauhofes (Gemeindestraßen) und auch die Fahrzeuge der Straßenmeisterei (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) können beim großflächigen Räumen der verkehrswichtigen Straßen oftmals nicht verhindern, dass die beiseite geräumten Schneemassen wieder auf die Gehwege gelangen und somit die Zufahrten wieder „versperren“. Daher ist es ratsam, den Schnee von den Gehwegen und Grundstücken nicht in den Wegeseitenraum, sondern auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
Witterungsbedingt muss auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden- je nach Schneefall, so dass die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet ist. Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn-und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt sein. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr, sonn- und feiertags von 9.00 bis 21.00 Uhr.
„Die Verwendung von abstumpfendem Streumittel wie z. B. Sand, Splitt oder Granulat wird empfohlen“, erläutert Janine Meyer, Mitarbeiterin des Bauamtes der Samtgemeinde. Diese Mittel verhindern wirkungsvoll ein Ausrutschen auf Schnee und Glatteis, ohne schädlich für die Umwelt zu sein und können in der Regel nach dem Aufkehren wiederverwendet werden.
Für den Einsatz von Streusalz ist § 3 Abs. 7 der Straßenreinigungsverordnung zu beachten.
Abschließend möchte die Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ darauf hinweisen, dass der durchgeführte Winterdienst durch den Bauhof als Hilfestellung dienen soll, um den Autofahrern eine sichere Fahrt gewährleisten zu können. Die EIGENSORGFALT der Verkehrsteilnehmer wird dabei stets vorausgesetzt. Das rechtzeitige Aufziehen geeigneter Bereifung, eine entsprechende Geschwindigkeitsanpassung und passendes Schuhwerk für die Fußgänger sind dabei nicht außer Acht zu lassen.
