Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Bauaktenarchiv
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Altes Amt Lemförde | |
| Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 2090 Telefax: 05443 209997 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deHomepage: www.lemfoerde.de | Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung |