Bauaktenarchiv

An wen muss ich mich wenden?

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Altes Amt Lemförde
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 2090
Telefax: 05443 209997
E-Mail: Homepage: ww­w.lem­foer­de.de
Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr

und nach Vereinbarung
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