Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Bodendenkmalpflege
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Altes Amt Lemförde | |
| Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 2090 Telefax: 05443 209997 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deHomepage: www.lemfoerde.de | Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung |