Denkmalschutz

Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Altes Amt Lemförde
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 2090
Telefax: 05443 209997
E-Mail: Homepage: ww­w.lem­foer­de.de
Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr

und nach Vereinbarung
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