In Niedersachen ist seit Juli 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail Basis (elba.nds) bei einzelnen Behörden der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet. Ebenso ist der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail-Basis bei einem Familiengericht zugelassen. Bei den Registergerichten ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 1. Januar 2007 eingeführt (ERV-Register). Dokumente zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern können bei den Registergerichten nur noch elektronisch eingereicht werden.
Elektronischer Rechtsverkehr
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben