Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:

  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Lemförde
Frau Doris ThomasStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.20 - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-11
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Grundsicherung
Wohngeld
Hilfe zum Lebensunterhalt
Rentenanträge
Rundfunkgebührenbefreiung
BuT-Anträge

Frau Lara PundStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.22 - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-17
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Grundsicherung
Wohngeld
Hilfe zum Lebensunterhalt
Rundfunkgebührenbefreiung
BuT-Anträge
Gewerbeangelegenheiten

Frau Elke KlingsieckStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.18 - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 20916
Telefax: 05443 209997
E-Mail:


Aufgaben:
Grundsicherung
Wohngeld
Hilfe zum Lebensunterhalt
Rundfunkgebührenbefreiung
BuT-Anträge

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