Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Meldebestätigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden. |
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
| Frau Anke Schütz | |
| Rathaus, Zimmer E.03 - Ordnungs- und Sozialamt // EG Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 209-12 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deE-Mail: anke.schuetz@lemfoerde.de Aufgaben: | ![]() |
| Frau Manuela Brüning | |
| Rathaus, Zimmer E.16 - EMA - Ordnungs- und Sozialamt // EG Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 209-21 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deE-Mail: manuela.bruening@lemfoerde.de Aufgaben: | ![]() |
Formulare
| Wohnungsgeberbestätigung (183 KB) |

