Obdachlosenhilfe

Allgemeine Informationen

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Annika KoopStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.09 - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 20915
Telefax: 05443 209997
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Flüchtlingsangelegenheiten
Obdachlosenangelegenheiten
Gewerbeangelegenheiten
Sondernutzungserlaubnisse inkl. Wochenmarkt
Angelegenheiten nach dem Sprengstoffgesetz

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