Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Altes Amt Lemförde
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 2090
Telefax: 05443 209997
E-Mail: Homepage: ww­w.lem­foer­de.de
Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr

und nach Vereinbarung
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