Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
NOTFALLNUMMERN
Störungsdienst
Wasserwerk: 05443 9982030
Störungsdienst
Klärwerk: 05447 1222
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
| Samtgemeinde Altes Amt Lemförde | |
| Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 2090 Telefax: 05443 209997 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deHomepage: www.lemfoerde.de | Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstags auch 14.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung |