Wählbarkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Anke SchützStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.03 - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-12
E-Mail: E-Mail:

Aufgaben:
Einwohnermeldeamt

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Frau Manuela BrüningStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.16 - EMA - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-21
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Einwohnermeldeamt

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