Winterdienst

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Matthias WrampelmeierStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer D.07 - Bauamt // 2. OG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-50
E-Mail: E-Mail:

Aufgaben:
Gebäudemanagement / Hochbau
Straßensanierung, Straßenunterhaltung
Winterdienst

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