Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Anke SchützStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.03 - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-12
E-Mail: E-Mail:

Aufgaben:
Einwohnermeldeamt

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Frau Manuela BrüningStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer E.16 - EMA - Ordnungs- und Sozialamt // EG
Hauptstraße 80
49448 Lemförde
Telefon: 05443 209-21
E-Mail: E-Mail:

Aufgaben:
Einwohnermeldeamt

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