Im Parallelverfahren soll der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Rat der Gemeinde Hüde hat daher in seiner Sitzung am 12.11.2025 ebenfalls beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sandbrink – Mitte“ im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Plangebiet
Lage der Plangebiete
Die identischen Plangebiete für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes befinden sich in Hüde beidseits der B 51 „Osnabrücker Straße“ zwischen den Straßen „Kiebitzweg, „Bei den Höfen“ sowie „Um die Hah“ und umfassen eine Größe von ca. 12,32 ha. Die Plangebiete sind im nachstehenden Planausschnitt (unmaßstäblich) durch eine lila gestrichelte Linie dargestellt.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung des Gebietes. Neben der Schaffung von gewerblichen Flächen, welche für die Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde erforderlich sind, sollen ebenfalls weitere gemischt genutzte und Wohnbauflächen entwickelt werden.
Die Planentwürfe werden mit den Entwurfsbegründungen, Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit vom
08.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lemförde unter https://www.lemfoerde.de/bauen/bauleitplanung veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die verfügbaren Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch bei der „Samtgemeinde Altes Amt Lemförde“, Hauptstraße 80, 49448 Lemförde, in Zimmer D 12 im Bauamt öffentlich ausgelegt. Diese können dort in der Zeit von
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie dienstags nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungs-frist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@lemfoerde.de übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden.
Für die o.g. Bauleitplanung liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Umweltbericht
- Schutzgut Mensch
Aussagen zu Lärm, Staubentwicklung und Erschütterungen während der Bauphase, eingeschränkte Nutzbarkeit der Wege sowie auf Nah- und Fernsicht durch aufragende Geräte, wie z.B. Kräne. Immissionen aus angrenzender landwirtschaftlicher Nutzung, Schallemissionen von umliegenden gewerblichen Nutzungen, Schallimmissionen durch geplante gewerbliche Nutzungen
- Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Aussagen zur Betroffenheit von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Brachen, Gärten und verschiedene Gehölzbestände, Festsetzung von Gehölzbeständen zum Erhalt, Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Erstellung eines Artenschutzbeitrages zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Biologischen Vielfalt.
- Schutzgut Boden und Wasser
Hinweise zum Verlust von Bodenfunktionen und Infiltrationsraum, Aussagen zum Grund- und Oberflächenwasser
- Schutzgut Klima, Luft- und Landschaft
Hinweise zum Verlust von kalt- und frischluftproduzierenden Flächen, Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die „Osnabrücker Straße“ und angrenzende gewerbliche Nutzungen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Hinweis auf erhaltungswerte Sachgüter und Baudenkmäler, archäologische Funde weisen auf ein hohes Bodendenkmalpotential hin.
2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Artenschutzbeitrag (Projekt-Nr. 223363) vom 28.10.2025,
Aussagen zu europäischen Vogelarten, das Vorkommen von Fledermäusen ist nicht auszuschließen. - Brutvogel-Erfassung 2024 (Projekt-Nr. 223363) vom 29.10.2025
- Potentialabschätzung (Quartiere) – Kurzbericht Fledermäuser
vom September 2024
3. Weitere Fachgutachten und Untersuchungen
- Schalltechnischer Bericht durch Ingenieurplanung Wallenhorst,
(Bericht-Nr. : SC-223363.02, Projekt-Nr. 223363 vom 22.10.2025 - Wasserwirtschaftliche Vorplanung (Projekt-Nr. 223363) vom 29.10.2025
4. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die sich mit umweltrelevanten Themenbereichen auseinandersetzen:
o Landkreis Diepholz, Schreiben vom 28.05.2025
Hinweise zum Artenschutz, Vorranggebiet Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung, zu Alternativstandorten, zur Untersuchung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen, zu archäologischen Fundstellen, der kleinräumigen Eigenentwicklung für den Wohnungsbau im Hinblick auf die städtebauliche Erforderlichkeit und den Trennungsgrundsatz im Hinblick auf Lärmimmissionen, zur Kompensationsmaßnahmen, zur Oberflächenentwässerung, zur Löschwasserversorgung und Regelungen für die Feuerwehr, den Hinweis zum Schallimmissionsschutz
o Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 29.04.2025
Hinweis auf Emissionen durch Eisenbahnbetrieb und Erhaltung der Bahnanlagen
o Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 30.04.2025
Hinweis zur Einzelhandelsentwicklung
o Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 07.05.2025
Hinweise zu den Baugrunduntersuchungen
o Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 07.05.2025
Hinweis auf Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Kampfmittelbelastung
5. Stellungnahmen von Bürgerrinnen und Bürgern aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die sich mit umweltrelevanten Themenbereichen auseinandersetzen:
· Niederschrift über die Bürgerversammlung vom 28.04.2025,
· Private Stellungnahmen mit Aussagen und Hinweisen zur Standortanalyse und Alternativflächen bzw. Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, zur Zunahme des Schwerlastverkehrs und dessen Ausschluss für die Gemeindestraße „Um die Hah“, Berücksichtigung von Pufferzonen und Grüngürtel für angrenzende Wohnbebauung, Hinweis auf Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Geruchsimmissionen, Hinweis auf Erholungsort und Erscheinungsbild, zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und zur Oberflächenentwässerung, insbesondere auch bei Starkregenereignissen und Überflutungen, Hinweis auf Artenschutzuntersuchungen und dem Vorkommen geschützter Tierarten (Steinkauz, Rebhuhn, Grünspecht, Weißstorch, Rotmilan, Kiebitz, Grau- und Blässgänse, Fledermäuse und Iltis)
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit den Entwürfen der Bauleitpläne im Internet veröffentlicht bzw. liegen öffentlich mit aus.
In Bezug auf den Flächennutzungsplan wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmweltRechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 lit. E DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetzt (NDSG). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGV), welches mit ausliegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Absatz 2 von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.
Lemförde, den 31.03.2026
Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“
und Gemeinde Hüde
Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung
L.S.
Schult
zugleich als stellvertretende Gemeindedirektorin
