Einzelhandelsgutachten
Die Entwicklung des Einzelhandels in der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ wird bereits seit dem Jahr 2008 durch die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes aktiv begleitet und gesteuert. Die Einzelhandelsentwicklung unterliegt jedoch einer ständigen Dynamik und sich stetig ändernden Rahmenbedingungen sowie rechtlichen Vorgaben. Vor dem Hintergrund veränderter Marktbedingungen, neuer landes- und regionalplanerischer Ziele und Grundsätze sowie aktueller Rechtsprechung zur Einzelhandelssteuerung, der aktuellen Einwohnerentwicklung und örtlich veränderter Strukturen ist das seit 15 Jahren bestehende Einzelhandelskonzept fortgeschrieben worden. In der Samtgemeinde kam es seit 2008 zu wesentlichen Änderungen wie u.a. die Errichtung eines neuen großen Ferienparks in einer der Mitgliedsgemeinden und eine Veränderung in der bestehenden Einzelhandelsstruktur sowie neuen Flächenpotenzialen im Flecken Lemförde. Das Konzept stellt eine rechtssichere Basis für die weitere städtebauliche Planung und somit für die darauf aufbauende Bauleitplanung dar.
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Das Einzelhandelskonzept der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ (Stand 24.10.2023) kann als PDF-Dokument abgerufen werden.
Dokumente
| s+H Lemförde ehk (7 MB) |
