Schiedsamt
In bestimmten Angelegenheiten ist vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schiedsamtsverfahren vorgesehen. Dieses gilt häufig z.B. in Nachbarschafts- oder in Beleidigungsangelegenheiten.
Das Schiedsamt ist eine offizielle, aber außergerichtliche Institution zur Beilegung von Privatstreitigkeiten. Für den Schiedsmann/die Schiedsfrau besteht Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit.
In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, das Schiedsamt in Anspruch nehmen. Es gibt Schlichtungsverfahren in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Einschränkung einer Mietsache, Haftungsansprüche aus Verträgen, mangelhafter Werkvertrag, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadenersatz, Schmerzensgeld oder vermögensrechtliche Forderungen
Strafsachen, kann z.B. aufgrund von Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses stattfinden, oder
gemischte Streitigkeiten (Privatklagedelikte), wenn der Antragsteller bei Strafsachen (beispielsweise Körperverletzung oder Sachbeschädigung) auch vermögensrechtliche Ansprüche geltend macht.
Allerdings sind Streitigkeiten in Familienstandssachen und Personenrecht, Arbeitsgerichtssachen sowie Beurkundungen und Beglaubigungen ausgeschlossen.
Weitere Informationen bietet der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Internet unter www.schiedsamt.de. Bei Antragstellung auf ein förmliches Verfahren wird ein Vorschuss in Höhe von derzeit 80 Euro erhoben, der die voraussichtlich entstehenden Kosten abdeckt.
Schiedspersonen in der Samtgemeinde sind:
Schiedsfrau
Martina Striek
Wiesengrund 4
49448 Hüde
Tel. 05443-997077
E-Mail: martina.striek@schiedsfrau.de
stellvertr. Schiedsmann
Sebastian Möller
0175 8523533
Im Sack 19
49448 Stemshorn

