Bebauungsplan Nr. 8 "Dorflohne III" - Neuaufstellung

Nummer: 8

Der Rat der Gemeinde Lembruch hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 den Bebauungsplan Nr. 8 „Dorflohne III“ - Neuaufstellung einschließlich der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes als Satzung beschlossen.

Mit der Bekanntmachung auf der Homepage der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" am 24.06.2025 ist der Bebauungsplan Nr. 8 „Dorflohne III“ – Neuaufstellung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

24.06.2025Rechtskraft des Bauleitplans
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