35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brockum, Windenergie Positivplanung)
Öffentliche Bekanntmachung der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“
35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brockum,
Windenergie Positivplanung)
Aufstellungsbeschluss
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ zu ändern. Die Änderung trägt die Bezeichnung 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brockum, Windenergie Positivplanung). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Planungsanlass
Die Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ hat im Rahmen der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Flächen für die Nutzung der Windenergie (Konzentrationszone 20.1 und 20.3 insgesamt 152,25 ha) ausgewiesen unter gleichzeitiger Ausschlusswirkung für die übrigen Außenbereichsflächen des Samtgemeindegebietes (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Im Rahmen der 35. FNP-Änderungen soll nunmehr ein Areal in Ergänzung hierzu als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergie im FNP dargestellt werden. Es handelt sich dabei um ein Areal in der Größe von etwa 54 Hektar, das von einer planenden Gesellschaft für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen vorgesehen ist. Die Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ bezieht sich dazu auf § 245e BauGB bzw. § 249 Absatz 4 BauGB. Hiernach können sowohl bis zum Erreichen der Flächenziele nach § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) – maßgeblich ist hier die Ebene des Regionalplans – als auch nach der Feststellung des Erreichens der Flächenziele zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung durch die kommunale Bauleitplanung bereitgestellt werden.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet für die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Gemeinde Brockum, nördlich der Oppendorfer Straße, südlich der Straße „Moordamm“ und wird im Osten begrenzt, durch die Gemeindegrenze zur Nachbargemeinde Stemwede. Zur genauen Abgrenzung wird auf den als Anlage beigefügten Plan mit Darstellung des Geltungsbereiches verwiesen.
Die geometrisch eindeutige Abgrenzung des Planbereiches wird durch die Grenzen der Flächennutzungsplanänderung bestimmt.
© Samtgemeinde Altes Amt Lemförde
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches für die 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes (unmaßstäblich)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit wird zur Teilnahme an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ (Brockum, Windenergie Positivplanung)
am Mittwoch, dem 27.05.2026, um 18.30 Uhr
in den Rittersaal des Amtshofes, Hauptstraße 80,
in 49448 Lemförde
eingeladen.
Jedermann, auch Kinder und Jugendliche, sind berechtigt, an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und Planungsbeiträge vorzubringen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und § 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Bauleitplanverfahren (Art. 13 DSGVO), welches auf der Internetseite der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ unter https://www.lemfoerde.de/rathaus/verwaltung/datenschutz/ zur Verfügung steht.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 19.08.2025 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 27.05.2026 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 19.05.2026 bis 19.06.2026 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Ansprechpartner/in
| Herr Carsten Werft | |
| Rathaus, Zimmer D.14 - Bauamt // 2. OG Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 20969 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deE-Mail: carsten.werft@lemfoerde.de Aufgaben: | |
| Frau Manja Engelbrecht | |
| Rathaus, Zimmer D.12 - Bauamt // 2. OG Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 209-56 E-Mail: rathaus@lemfoerde.deE-Mail: manja.engelbrecht@lemfoerde.de Aufgaben: | |
Organisationseinheiten
| Bauamt | |
| Hauptstraße 80 49448 Lemförde Telefon: 05443 209-0 | Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung |
Planzeichnung
| Planzeichnung (3 MB) |
Begründung
| Begründung (7 MB) |
